Schadens- und Versicherungsrecht, Bd. 7
Ein verletzter Schüler wird nach den Grundsätzen des SGB VII für seine erlittenen Schäden entschädigt, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Dabei weichen die Ersatzleistungen erheblich von dem ab, was der Schüler nach den zivilrechtlichen Grundsätzen erhalten würde. Insoweit stellt sich die Frage, ob das System des Schadensausgleichs in der gesetzlichen Unfallversicherung mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 3 GG vereinbar ist. Dem widmet sich die vorliegende Arbeit, wobei der Fokus auf dem Bereich der Verletztenrente liegt.
Es wird untersucht, ob die Verletztenrente im Vergleich zum Privatrecht einen adäquaten und angemessenen Ersatz für erlittene Beeinträchtigungen darstellt und ob die Berechnung der Anspruchshöhe an sich einerseits dem Erfordernis hinreichender Einzelfallgerechtigkeit, andererseits aber auch den Grundsätzen der Verwaltungspraktikabilität gerecht wird. Dabei werden die Vor- und Nachteile der jeweiligen Schadensberechnungen herausgearbeitet und einander gegenübergestellt unter besonderer Berücksichtigung der Zielsetzung der jeweiligen Ordnungssysteme. Schließlich erfolgt eine Bewertung der Änderungen, die mit dem siebten Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 12.06.2020 in dem Bereich vorgenommen wurden.
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